HP Cell Vitaran i ist ein modernes injizierbares Biorevitalisierungspräparat auf Basis von Polinukleotiden, die aus der DNA von Lachs-Embryonen gewonnen und mehrfach gereinigt wurden. Das Produkt unterstützt die natürliche Zellaktivität, stimuliert die Fibroblasten und kann die Feuchtigkeit der Haut verbessern. Die niedrigviskose Formulierung sorgt für eine gleichmäßige Verteilung in der Haut ohne sichtbare Schwellungen. HP Cell Vitaran i kann in Behandlungsprotokollen für:
- Feuchtigkeitsversorgung und Anti-Aging-Prävention
- Verbesserung von Hautstruktur und -tonus
- Reduktion von leichten Ermüdungserscheinungen im Augenbereich
- Unterstützung der Regeneration nach Laser-, Mikro- oder Peelingbehandlungen
eingesetzt werden. Das Produkt verfügt über eine CE-Zertifizierung und ist für die Anwendung durch qualifiziertes Fachpersonal vorgesehen.
HP Cell Vitaran i unterstützt die Haut auf mehreren Ebenen:
- Förderung der Feuchtigkeitsversorgung und Wiederherstellung der Hautbarriere
- Verbesserung von Hautelastizität, Spannkraft und Glätte
- Reduktion feiner Linien und Mimikfältchen
- Ausgleich von Hautfarbe und Mikrorrelief
- Verringerung von Schwellungen und dunklen Ringen im Augenbereich
Die Wirkung entwickelt sich schrittweise, erste Ergebnisse können nach 3–5 Tagen sichtbar sein und verstärken sich während der Behandlungsserie. Die Haut wirkt revitalisiert, glatt und strahlend, ohne dass die natürliche Mimik beeinträchtigt wird.
Anwendungsbereiche:
- Gesicht, Augenbereich, Hals
- Feine Linien, Hauttrockenheit
- Haut mit vermindertem Tonus oder erschlafften Partien
Anwendungsempfehlung:
HP Cell Vitaran i wird in oberflächliche bis oberflächlich-mittlere Dermisschichten injiziert. Empfohlener Behandlungsplan: 3–4 Sitzungen im Abstand von 14–21 Tagen, anschließend Erhaltungsbehandlungen alle 3 Monate.
- Polinukleotide Natrium 20 mg/ml
- Feuchtigkeitsspendende Gelbasis für hohe Biokompatibilität und Verteilung
Hinweis:
Die Anwendung darf nur durch qualifizierte medizinische Fachkräfte erfolgen. Selbstbehandlung oder Anwendung durch ungeschultes Personal ist nicht zulässig.